Teilnahmebedingungen für Sprachkurse in Düsseldorf
Allgemein
- Diese Anmeldung ist für die angegebenen Monate, Wochen oder Stunden verbindlich.
- Jede Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten.
- Die Unterrichtsgebühr ist spätestens bei Kursbeginn fällig.
- Für versäumten Unterricht gibt es keinen Ersatz.
- Wir behalten uns vor, den Unterricht in begründeten Ausnahmefällen abzusagen. Sollte es uns nicht möglich sein, einen Nachholtermin anzubieten oder intern zu vergüten, erstatten wir für nicht in Anspruch genommene Stunden die anteilige Gebühr zurück. Weitergehende Ansprüche können wir nicht anerkennen, soweit sie nicht auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Vertragsverletzungen beruhen.
- Bei Rücktritt von einem gebuchten Kurs bis zu drei Arbeitstagen vor Kursbeginn berechnen wir für unsere
Arbeitsaufwendungen eine Stornogebühr von 50,- Euro. Erfolgt der Rücktritt danach oder erscheint der
Teilnehmer nicht zum Kurs, so ist die gesamte Kursgebühr fällig. Der Nachweis eines höheren oder geringeren
Schadens bleibt möglich. - Umbuchung
Bei Umbuchung bis spätestens 14 Tage vor Reise- Kursbeginn bezüglich
des Zeitraumes berechnen wir für unseren Mehraufwand eine
Umbuchungsgebühr von 50,- Euro. Die gleiche Gebühr wird fällig bei einer
Umbuchung bezüglich des Kursortes oder bei Stellung einer geeigneten
Ersatzperson. - Rücktritt für Deutsch Sprachreisen
Sie können jederzeit vor Reise- Kursbeginn hiervon zurücktreten. In Ihrem
eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen bitten wir
Sie dies immer schriftlich zu tun.
Für unsere Aufwendungen berechnen wir angemessenen Ersatz in
folgender Form:
Rücktrittspauschale bei Rücktritt
bis 30 Tage vor Kursbeginn: 10%
bis 15 Tage vor Kursbeginn: 25%
bis 7 Tage vor Kursbeginn: 40%
vom 6. Tag bis Kursbeginn: 75%
Treten Sie einen gebuchten Kurs nicht an, ohne vorher den Rücktritt zu
erklären, ist der gesamte Reisepreis / Kurspreis fällig.
Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt möglich. - Der Gerichtsstand ist Düsseldorf.
Abendkurse:
Nach Ablauf der gebuchten Unterrichtsmonate brauchen Sie sich nicht neu anzumelden, denn die
Verlängerung erfolgt automatisch von Monat zu Monat, sofern keine schriftliche Kündigung bei uns eingegangen
ist. Sollten Sie nach dieser Zeit nicht mehr die Absicht haben, am Kurs teilzunehmen, vergessen Sie
bitte nicht, zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Ende des Kursmonats.
Bei Intensivkursen oder Einzelunterricht ist keine Kündigung erforderlich.
- Ein Unterrichtsmonat beinhaltet 4 Wochen, in denen der Kurs stattfindet.
- Wir bemühen uns, den Unterrichtsausfall durch Feiertage nach Übereinkunft mit Kursteilnehmern und
Sprachlehrer nachzuholen oder intern zu vergüten, wodurch sich der angegebene Zeitraum entsprechend verlängert. - Für versäumten Unterricht gibt es keinen Ersatz. Krankheits- (nachgewiesen per Attest binnen drei Tage nach
Krankheitsbeginn bzw. Unterrichtsbeginn) und/oder urlaubsbedingte Unterbrechungen bei einem fortlaufenden
Kurs (Abendkurs) werden, wenn sie
a) länger als 2 Wochen dauern und
b) der Urlaub 2 Wochen vorher mitgeteilt wird, wie folgt gutgeschrieben:
bei 3 Ausfällen 1 Doppelstunde, bei 4 Ausfällen 2 Doppelstunden, bei 5 Ausfällen 3 Doppelstunden usw.
Der Urlaub kann allerdings nicht mit der Kündigungsfrist verrechnet und höchstens 2 mal im Kalenderjahr
berücksichtigt werden. - Der bei der Anmeldung gebuchte Gruppenkurs kann nur bei genügender Teilnehmerzahl stattfinden, bzw. fortgeführt
werden (d.h. 2 Personen in Gruppen à 3 Teilnehmern, 3 Personen in Gruppen à 6 Teilnehmern, 4
Personen in Gruppen à 8 Teilnehmern usw.). Bereits gezahlte Gebühren für den nicht stattfindenden
Unterricht werden von uns zurückerstattet.
Einzelunterricht:
- Vereinbarte Termine für Einzelunterricht müssen 48 Stunden vorher abgesagt werden, sonst müssen die
Stunden leider berechnet werden. - Bei gebuchten und bezahlten Unterrichtsstunden verfällt der Anspruch auf Sprachunterricht und
Gebührenerstattung nach Ablauf von 2 Jahren.
Bildungsurlaub:
- Bei Beantragung und Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist die Teilnahme am Sprachunterricht verbindlich.
Abwesenheitszeiten sind der Schulleitung und dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. - Umbuchungen (Termin, Kurs, Sprache) müssen umgehend und schriftlich erfolgen und müssen bei uns schriftlich
spätestens bis 3 Wochen vor Kursbeginn eingegangen sein Bei einem kurzfristigeren Rücktritt (weniger
als 3 Wochen vorher) gilt Punkt 6 unserer Teilnahmebedingungen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber den
gewünschten Bildungsurlaubstermin nicht akzeptiert. In diesem Fall bitten wir darum, uns die entsprechende
Mitteilung des Arbeitgebers vorzulegen. Bis zu 2 fristgerechte Umbuchungen werden kostenfrei vorgenommen,
für jede weitere Änderung müssen wir Ihnen für unsere Arbeitsaufwendungen 50,- Euro in
Rechnung stellen.
